Erbrecht
Testament, Erbvertrag, Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Erbschein, lebzeitige Zuwendungen
Testament, Erbvertrag und vorweggenommene Erbfolge
Wir bereiten Übertragung von Vermögenswerten im Wege vorweggenommener Erbfolge vor und gestalten Verfügungen von Todes wegen, um das Ziel des Mandanten rechtssicher umzusetzen.
Erbauseinandersetzung
Wir beraten und vertreten den einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft, wenn es darum geht, den Nachlass einvernehmlich oder streitig auseinanderzusetzen.
Pflichtteilsrecht
Bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen stehen wir Ihnen effizient zur Seite.
Auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben nunmehr auch vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder Erb- und/oder Pflichtteilsansprüche nach dem Vater.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Durch eine Vorsorgevollmacht kann für Notsituationen, wie beispielsweise ein geistiges Gebrechen oder durch einen Unfall hervorgerufene Geschäftsunfähigkeit, dafür gesorgt werden, dass Angehörige sofort und ohne langwierige gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines ggf. fremden Betreuers die rechtlichen Interessen des in Not Geratenen wahren können.
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass der dort geäußerte Wille beachtet werden muss, wenn beispielsweise eine Entscheidung für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen zu treffen ist und der Verfügende seinen Willen nicht mehr kundtun kann.