
Dr. Philipp Hahn
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Bildungsrecht und Recht der sozialen Sicherung (Prof. Dr. Wallrabenstein, Universität Bielefeld) bis 2009
Promotion bei Herrn Prof. Dr. Gerhard Otte zum Thema: “Die Rückwirkung von Gesetzesänderungen im Erbrecht”
Seit 2013 Partner der Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten Familienrecht und Erbrecht